Brandschutz und Notfallmanagement
Unsere Leistungen
Unter dem betrieblichen Brandschutz werden im Allgemeinen alle Maßnahmen, Planungen und Vorbereitungen eines Betriebes zusammengefasst, die zur Verhinderung eines Brandausbruchs bzw. zur Verhinderung der Brandausbreitung beitragen.
Das oberste Ziel ist es hierbei natürlich Brände vor ihrer Entstehung zu verhindern. Aber wie beispielsweise das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Verfahren klargestellt hat «ist der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausgebrochen ist, kein Beweis dafür, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt einen Glücksfall dar mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss».
Deshalb sind auch Maßnahmen zur Evakuierung und weitere Maßnahmen zwingend erforderlich. Damit auch im Ernstfall alle Beschäftigten das notwendige Verhalten kennen und auch optimal umsetzen können, spielt das Thema Schulung und Übung eine wichtige Rolle.
Machen Sie sich einen Eindruck von unseren Leistungen im Bereich Brandschutz.
Als ausgebildete Brandschutzbeauftragte können wir Ihnen verschiedene Leistungen anbieten.
Die Beauftragung als Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen zur Beratung und Betreuung in allen Belangen des Brandschutzes. Hierzu gehören beispielsweise regelmäßige Brandschutzbegehungen, die Teilnahme an ASA-Sitzungen, Gefährdungsbeurteilungen bezugnehmend auf das Thema Brandschutz und natürlich spezifische Themen, die Ihr Unternehmen betreffen.
Die Notwendigkeit eines Beauftragten ist ggf. in Sonderbauvorschriften geregelt oder wird durch die Baurechtsbehörde bzw. den Sachversicherer gefordert. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse an einer regelmäßigen Betreuung haben.
Der zeitliche Umfang der Betreuung und die durchzuführenden Aufgaben sind gesetzlich nicht genau definiert und richten sich immer nach den individuellen Gegebenheiten sowie den Vorgaben der vfdb-Richtlinie.
Wir können Sie auch zu einzelnen Themen / Projekten gezielt beraten. Unsere Unterstützung bieten wir gerne beispielsweise in folgenden Bereichen an.
- Berechnung der erforderlichen Löschmittel gem. ASR A2.2 und Beratung in Bezug auf die eingesetzten Löschmittel
- Beratung im Bereich baulicher Brandschutz
- Beratung im Bereich organisatorischer Brandschutz
- Festlegung von Prüffristen im Brandschutz
- Begehungen
- Kontakt und Vor-Ort-Termine mit Behörden und Versicherern
Sollte es zum Brandfall oder einem anderen Notfall kommen, darf nicht vorausgesetzt werden, dass alle Personen wissen, wie sie sich verhalten sollen. Im Ernstfall richtig zu handeln, setzt regelmäßige Schulung und Übung voraus. Daher erstellen wir Ihnen gerne ein Evakuierungskonzept in dem die essentiellen Dinge zur Evakuierung festgehalten werden. Wie wird alarmiert, welche Beschäftigten müssen welchen Sammelplatz aufsuchen, wie wird eine Kontrolle der Räumlichkeiten und die Vollständigkeit aller Beschäftigten am Sammelplatz sichergestellt, wer ist Ansprechpartner bzw. Verantwortlicher am Sammelplatz, wer kommuniziert mit der Feuerwehr, anderen Behörden oder der Presse und vieles mehr muss vorab geregelt und festgelegt sein.
Nach der Festlegung und Ausarbeitung des Evakuierungskonzepts unterstützen wir bei Bedarf bei der Schulung aller Beschäftigten, verantwortlichen Personen sowie Evakuierungshelfern und planen mit Ihnen gemeinsam die erste Übung.
Eine regelmäßige Begleitung und Auswertung der Übungen sowie die Ableitung von weiteren erforderlichen Maßnahmen ist hierbei selbstverständlich möglich.
Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer sind nicht das gleiche. Während sich Evakuierungshelfer um die Räumung des Gebäudes kümmern, sollen Brandschutzhelfer gem. ASR A2.2 im Umgang mit Feuerlöschern trainiert werden. Brandschutzhelfer werden darauf geschult im Notfall Entstehungsbrände mit den vorhandenen Feuerlöschern zu löschen. Des Weiteren achten sie zusätzlich auf Brandgefahren und sensibilisieren andere Beschäftigte für das Thema Brandschutz. Die Helfer sollen kollegiale Ansprechpersonen in Brandschutzfragen sein und geben eventuelle Mängel an die verantwortlichen Personen oder Brandschutzexperten im Unternehmen weiter.
Ähnlich wie bei der Anzahl der Ersthelfer werden hier konkrete Werte gefordert: So soll ständig 5 % der anwesenden Belegschaft als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Dabei sollen Abwesenheiten aufgrund Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit berücksichtigt werden. Weitere Informationen zur Ausbildung von Brandschutzhelfern finden Sie hier.
Ausgewählte Beschäftigte ergreifen im Brandfall geeignete Maßnahmen und übernehmen Evakuierungsaufgaben sowie die Koordinierung an den Sammelplätzen, wenn es die Situation erfordert. Besonders für beispielsweise ältere oder gehbehinderte Kollegen sind Evakuierungshelfer eine wichtige Hilfe im Gefahrfall. Daher sollten Sie wissen, wie Personen im Rollstuhl oder auf Krücken bzw. Personen mit Sehbehinderung sicher ins Freie begleitet werden.
Für diese verantwortungsvollen Pflichten und Aufgaben sind neben der allgemein üblichen Brandschutzunterweisung folgerichtig auch spezielle Schulungen erforderlich und idealerweise finden auch Übungen hierzu statt.
Siehe auch Evakuierungskonzept!
Gem. Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschrift 1 hat der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen zu treffen, um Brände zu verhüten und für eine reibungslose Evakuierung zu sorgen. Eine Brandschutzordnung gem. DIN 14096 kann als «Hausordnung» zum Verhalten im Brandfall und zur Verhütung von Bränden gesehen werden. In ihr werden die festgelegten Maßnahmen schirftlich festgehalten, um die entsprechenden Personenkreise richtig zu informieren. Die Brandschutzordnung besteht aus den folgenden Teilen:
- Teil A (richtet sich an alle Personen, die sich in einem Gebäude aufhalten)
- Teil B (richtet sich an die Mitarbeiter)
- Auszug Inhalte des Teil B: Brandverhütung, Brand- und Rauchausbreitung, Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen, Verhalten im Brandfall, Brand melden, Löschversuche unternehmen, besondere Verhaltensregeln
- Teil C (richtet sich an Personen, die mit besonderen Brandschutzaufgaben vertraut sind)
- Auszug Inhalte des Teil C: Brandverhütung, Meldung und Alarmierungsablauf, Sicherheitsmaßnahmen, Löschmaßnahmen, Vorbereitungen für die Feuerwehr, Nachsorge
Aus dem Arbeitsstättenrecht ergibt sich abhängig von der Gefährdungsbeurteilung die Plicht zur Aufstellung eines Flucht- und Rettungswegeplans.
Diese müssen stets auf dem aktuellen Stand, übersichtlich und mit den entsprechenden Sicherheitskennzeichen gestaltet sein. Die Vorgaben hierzu sind in der DIN ISO 23601 festgelegt.
Ein Flucht- und Rettungswegeplan soll mindestens einmal jährlich in die Unterweisung einbezogen werden und als Grundlage für die Evakuierungsübung dienen.
Gerne erstellen wir Ihnen einen normkonformen Flucht- und Rettungswegeplan.
Möglich sind:
- Aktualisierungen von bestehenden Plänen aufgrund baulicher Änderungen,
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen anhand Plänen von beispielsweise Ihrem Architekten,
- Digitalisierung von Plänen
- Komplette Aufnahme durch Aufmessen der vorhandenen Räumlichkeiten.
Feuerwehrpläne sind Führungsmittel für Feuerwehren und dienen der Einsatzvorbereitung, der raschen Orientierung und der schnellen Beurteilung der Lage. Ob Feuerwehrpläne für eine bauliche Anlage erforderlich sind, richtet sich nach deren Lage, Art und Nutzung. Oftmals werden Feuerwehrpläne auch in verschiedenen Sonderbauvorschriften bzw. im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens durch die zuständige Behörde gefordert.
Feuerwehrpläne werden für das Gesamtobjekt mit zugehörigem Grundstück (Übersichtsplan) und zusätzlich für die einzelnen Gebäude mit den jeweiligen Geschossen (Objektpläne) erstellt. Zusätzlich ist ein Textverzeichnis mit Objekt- und Einsatzinformation erforderlich.
Möglich sind:
- Aktualisierungen von bestehenden Plänen aufgrund baulicher Änderungen,
- Erstellung von Feuerwehrplänen anhand Plänen von beispielsweise Ihrem Architekten,
- Digitalisierung von Plänen
- Komplette Aufnahme durch Aufmessen der vorhandenen Räumlichkeiten.
Warum WSU-Sicherheitsmanagement?
Brandrisiko minimieren
Brandrisiken zu vermeiden hat oberste Priorität, wenn es um die Verhütung von Personenschäden geht! Aber auch wirtschaftlich trägt ein Brand enorme Folgen mit sich. Vermeiden Sie Produktionsausfälle, Kundeverlust und Lieferengpässe duch präventiven Brandschutz!
Beratung durch Experten
Brandschutzbeauftragte müssen ausgebildet sein und sich regelmäßig weiterbilden. Hierdurch stellen wir sicher, dass Sie immer optimal beraten sind und wir Ihnen eine aktuelle und fundierte Beratung geben.
Kostensenkung der Sachversicherung
Viele Versicherungen gewähren Ihnen einen Rabatt, wenn Sie einen ausgebildeten Brandschutz-beauftragten einsetzen. Somit haben Sie ggf. nur einen geringen Mehrkostenaufwand, aber dafür eine leistungsstarke Beratung im Bereich Brandschutz.
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