Arbeits- und Gesundheitsschutz

Unsere Leistungen

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz umfasst eine Vielzahl von Aufgabenfeldern. Bei allen steht hierbei der Erhalt und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten sowie der Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit bis zum altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben im Vordergrund.

Mit dem Ziel der Prävention umfasst der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz insbesondere folgende Aufgabenfelder:

  • Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Gefährdungsbeurteilung
  • Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen
  • Transparenz von Informationen / Bereitstellung transparenter Informationen für Ihre Beschäftigten
  • sowie Kontrolle ihrer gewissenhaften Ausführung.
 

Machen Sie sich einen Eindruck von unserem Leistungsspektrum.

Als Sicherheitsingenieure / Fachkräfte für Arbeitssicherheit betreuen wir Sie gemäß den Anforderungen des Arbeitsicherheitsgesetzes sowie der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2.

Der Betreuungsumfang ergibt sich aus der Grundbetreuung und der betriebsspezifischen Betreuung. Der Umfang der Grundbetreuung richtet sich nach der Berufsgenossenschaft, bei welcher Sie versichert sind, der Unternehmensgröße und dem Wirtschaftszweig, in welchem Sie tätig sind. Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung richtet sich nach den speziellen Gegebenheiten (z. B. bauliche Änderungen, Einführung neuer Technologien, …) in Ihrem Unternehmen und kann variieren.

Wir arbeiten branchenübergreifend und decken alle Berufsgenossenschaften ab.

Für eine persönliche Beratung sprechen Sie uns gerne an!

Die Vorschrift zur Durchführung und Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen bzw. berufsgenossenschaftlichen Vorschriften geregelt.

Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist aber mehr als eine «Vorschrift», sie bildet vielmehr das zentrale Element im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Verhütung von Unfällen und Gesundheitsgefahren bereits vor ihrer Entstehung liegt hierbei im Fokus.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und tragen so zu mehr Rechtssicherheit in Ihrem Unternehmen bei.

Gefahrstoffe sind in fast jedem Betrieb vorhanden oder entstehen unbewusst. Sei es als Bestandteil bzw. Nebenprodukt Ihres Produktionsprozesses oder nur die Lagerung von Gefahrstoffen für Ihr Reinigungspersonal.

Wir unterstützen Sie bei der fachkundigen Beurteilung beim Umgang mit Gefahrstoffen und deren Lagerung. Angefangen von der Aufnahme der vorhandenen Gefahrstoffe über die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen bis hin zur Auswahl geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Die Beurteilung wird adäquat dokumentiert und bei Bedarf erstellen wir Ihnen auch die zugehörigen Vorlagen für Betriebsanweisungen der Gefahrstoffe.

Betriebsanweisungen sind Anweisungen und Angaben des Betreibers bzw. des Verwenders von Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen, persönlicher Schutzausrüstung oder Arbeitsverfahren. Sie dienen der Unterweisung der Beschäftigten und sind somit ein wichtiges Element, um die Beschäftigten ausreichend zu informieren.

Im Vergleich zu Betriebsanleitungen des Herstellers sollen Betriebsanweisungen die konkreten Gefahren, Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen für den Einzelfall zusammenfassen. Der größte Unterschied ist somit, dass die Informationen klar auf den Anwendungsfall zielgerichtet sind. Zudem ist eine wesentliche Anforderung an Betriebsanweisungen, dass diese «in einer für den Beschäftigten verständlichen Form» vorhanden sein müssen.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen bzw. Vorlagen hierfür, egal ob für Gefahrstoffe, Maschinen und Anlagen, Arbeitsverfahren und Tätigkeiten, persönliche Schutzausrüstung oder Biostoffe.

Die Durchführung von Betriebsbegehungen ist eine der Aufgaben im Rahmen der Betreuung im Arbeits- und Gesundheitsschutz gem. Arbeitssicherheitsgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV Vorschrift 2. Als externer Dienstleister decken wir Mängel oder Zustände in vielen Fällen auf bzw. hinterfragen betriebliche Abläufe unvoreingenommen. Als Außenstehende sind wir im Gegensatz zu den Betriebsangehörigen nicht «blind» für manche Mängel, die in dem Bereich auftreten, in dem man selbst arbeitet.

Damit kann ein ständiger Verbesserungsprozess angestoßen werden, welcher Ihr Unternehmen langfristig effizienter arbeiten lässt, die Arbeitsbedingungen und somit den Gesundheitsschutz der Beschäftigten verbessert und nicht zuletzt zu zufriedeneren Beschäftigten führt.

Unser Team begleitet Sie bei Ihren Terminen, zum Beispiel mit der Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht. Wir unterstützen Sie bei Behördenkontakten im Zusammenhang mit Arbeits- und Brandschutz. Von Regelbesuchsterminen oder Unfallanalysen über Berufskrankheitenermittlungen bis hin zu Genehmigungsverfahren. Durch unsere langjährige Erfahrung können wir Sie hierbei zuverlässig unterstützen.

Für bestimmte Arbeitsmittel sind durch staatliches und berufsgenossenschaftliches Regelwerk zeitlich definierte Prüffristen vorhanden. Um diese Vorgaben erfüllen zu können und einschätzen zu können, welche Qualifikation hierfür notwendig ist und gleichzeitig die Prüffristen laufend im Auge zu behalten, erarbeiten wir mit Ihnen gerne ein Prüffristenkataster, welches Sie bei der Einhaltung der Vorschriften optimal unterstützt.

Warum WSU Sicherheitsmanagement?

Zeitersparnis

Sie müssen sich bspw. nicht damit auseinander-setzen, welche gesetzlichen / berufsgenossen-schaftlichen Änderungen derzeit anstehen. Durch
eine kontinuierliche Weiterbildung unseres Teams erhalten Sie stets die für Ihr Unternehmen relevanten Informationen.

Durch die Unterstützung der verantwortlichen Personen bei den Aufgaben im Arbeitsschutz bleibt zudem mehr Zeit fürs eigentliche Tagesgeschäft.

Beratung durch Experten

Durch die Beratung unseres qualifizierten Experten-Teams ist sichergestellt, dass Sie die notwendigen Informationen erhalten. Unsere unabhängige und ehrliche Meinung fördert die Arbeitssicherheit in Ihrem Betrieb.


Da wir als Dienstleister breit aufgestellt sind, profitieren Sie auch von Erfahrungswerten aus anderen Betrieben Ihrer Branche.

Unfallrisiko minimieren

Um das Arbeitsunfallrisiko zu mindern, müssen aktiv Maßnahmen im Betrieb umgesetzt werden.
Angefangen von der Gefährdungsbeurteilung und der Festlegung der zugehörigen Schutzmaßnahmen über die Betriebsanweisungen bis hin zur Unterweisung kann so bei richtiger Anwendung das Risiko eines Arbeitsunfalls minimiert werden.

WSU-Sicherheitsmanagement

Ihr Partner im Bereich Arbeitssicherheit und Brandschutz